AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Forstinvest GmbH & Co. KG

(Stand: 07/2013)

1. Vertragsgegenstand
1.1
Sinn und Zweck der Investition ist die nachhaltige Aufforstung und dauerhafte forstwirtschaftliche Nutzung von ehemaligen Weide- und Brachlandflächen in Lateinamerika. Dadurch wird ein ökonomischer und ökologischer Mehrwert geschaffen zum Nutzen von Mensch und Umwelt.
1.2
Der Investor erwirbt oder pachtet ein Stück Land gemäß Kauf- oder Pachtvertrag. Das Land ist durch Vermessung, notarielle Beurkundung und Eintrag im Grundbuch genau definiert. Mit dem Vertrag erwirbt der Investor die Aufforstung mit mindestens 1.000 Baumsetzlingen pro Hektar (Baumart nach Absprache) inklusive Dienstleistungen für die Aufforstung und die Bewirtschaftung gemäß Kauf- oder Pachtvertrag.
1.3Der Investor erhält im Gegenzug die Nettoerträge (abzüglich einer Provision für Verwaltung, Bewirtschaftung, Betreuung und Erfolg, sowie der anteilig zu zahlenden Ertragssteuern in Paraguay) aus den Holzernten gemäß § 2. (Nettoertrag = Durchschnittsertrag der Bäume beim Verkauf abzüglich Holzernte-, Vermarktungs- und Transportkosten)

2.Erträge
2.1Pacht (Nutz-/Wertholz) Die Laufzeit des Pachtvertrages beträgt 15 Jahre. Der Investor erhält die Nettoerträge aus dem Holzverkauf der Zwischenernte nach 11 Jahren, sowie der Endernte nach 15 Jahren (BIOMASSE nach 4, 8 und 12 Jahren) abzüglich einer Provision für Verwaltung, Bewirtschaftung, Betreuung und Erfolgsbeteiligung für die Forstinvest GmbH & Co. KG (je nach Variante 5 – 20%), sowie abzüglich Ertragssteuern in Paraguay.
2.2
Kauf (Nutz-/Wertholz) Die Umtriebszeit beträgt ca. 20 Jahre. Der Investor erhält die Nettoerträge aus den Durchforstungen nach dem 11. und 15. Jahr sowie aus der Endernte nach 20 Jahren (+/- 1 bis 2 Jahre) abzüglich einer Provision (siehe unter Punkt 2.1) von 10%, sowie abzüglich Ertragssteuern in Paraguay.
2.3
Kauf (Edelholz) Die Umtriebszeit beträgt ca. 25 Jahre. Der Investor erhält die Nettoerträge aus den Durchforstungen nach dem 15. und 20. Jahr sowie aus der Endernte nach 25 Jahren (+/- 1 Jahr) abzüglich einer Provision (siehe unter Punkt 2.1) von 10%, sowie abzüglich Ertragssteuern in Paraguay.
2.4
Auszahlungen werden in Euro vorgenommen; der Investor benennt der Forstinvest GmbH & Co. KG dafür eine Bankverbindung im Euroraum.
3.Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1
Der Kauf-/Pachtvertrag einschließlich Betreuungsvertrag ist abgeschlossen, wenn neben dem Käufer/Pächter auch der Verkäufer/Verpächter, bzw. ein befugter Vermittler die Annahme dieser Vereinbarung durch seine Unterschrift schriftlich bestätigt hat.
3.2Zahlungsbedingungen bei Pacht: Bis spätestens 10 Werktage nach Unterzeichnung des Pachtvertrages zahlt der Investor die vereinbarte Gesamtsumme auf das unten bezeichnete Konto.
3.3
Zahlungsbedingungen bei Landkauf: Bis spätestens 10 Werktage nach Unterzeichnung des Kaufvertrages zahlt der Investor 30% des Kaufpreises an. Die Restzahlung ist fällig, sobald die Beantragung der Überschreibung des Grundstücks durch den Notar schriftlich bestätigt wird (Email), spätestens bis zum Tag der notariellen Übertragung des Grundeigentums.
3.4Für Teilzahlungsvereinbarungen gelten gesonderte Regelungen.
3.5Die Zahlungen des Käufers erfolgen an Forstinvest GmbH & Co. KG;

Bankverbindung: Volksbank Lüneburger Heide; BLZ: 240 603 00; Konto-Nr.: 242 01820 00.

3.6Zahlungsverzug tritt automatisch nach Erreichen des Zahlungsziels ein und bedarf keiner zusätzlichen Mahnung. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Forstinvest GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten (Kündigung) und ihr steht Schadenersatz in Höhe von 25% der Gesamt-Vertragssumme (= Gesamtkauf- bzw. -pachtpreis) als Geld-Entschädigung zu.
4.Verwaltung von Bewirtschaftungsgeldern
Ein Großteil der laufenden Bewirtschaftungskosten für die bebauten Flächen wird durch die Kauf-/Pachtbeträge abgedeckt. Nettoerlöse aus forstwirtschaftlich erforderlichen Durchforstungen, die vor den Ausschüttungen (gem. Abs. 2) durchgeführt werden, gehen an die Forstinvest GmbH & Co. KG und decken die restlichen Bewirtschaftungskosten bis zur Endernte ab. Somit sind keinerlei weitere Zuzahlungen durch die Investoren erforderlich.
5.Forstmanagement, Kündigung, Landumnutzung, Weiterverkauf, Risiko
5.1
Nachhaltige Forstwirtschaft bedarf eines professionellen Forstmanagements. Dazu gehören die regelmäßige Pflege und Durchforstung des Baumbestandes ebenso wie die Beobachtung und Kontrolle des Waldzustandes und seiner Entwicklung. Instandhaltungsarbeiten an Forstwegen, Einzäunungen und ggf. vorhandenen Entwässerungsgräben müssen regelmäßig durchgeführt werden. Die Forstinvest GmbH & Co. KG übernimmt diese Aufgaben und führt die erforderlichen Arbeiten nach modernen forstwirtschaftlichen Methoden durch, um durch eine systematische und nachhaltige Bewirtschaftung die Erträge aus Durchforstungen und der Endabholzung zu optimieren.
5.2Die Kündigung der forstlichen Grundstücksbetreuung, die Landumnutzung und der Weiterverkauf der Grundstücke einschließlich Baumbestand ist durch den Grundstückseigentümer (= Käufer) jederzeit möglich. Die Forstinvest GmbH & Co KG ist gerne dabei behilflich einen Käufer zu finden. Bei erfolgreicher Vermittlung wird eine Gebühr von 10% des Verkaufspreises zzgl. anfallender Notar- und Übertragungskosten berechnet. Eine Garantie für den Weiterverkauf wird nicht übernommen. Bei Verkauf durch den Eigentümer reduziert sich die Gebühr auf 5% zzgl. anfalleneder Notar- und Übertragungskosten. Der Käufer tritt automatisch in den bestehenden Bewirtschaftungsvertrag ein. Bei vorzeitiger Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages hat die Forstinvest GmbH & Co KG zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 10% des Holzbestandes der betroffenen Fläche zum Zeitpunkt der Kündigung. Beim Pachtvertrag ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich; eine Vertragsübernahme durch Dritte ist nach Zustimmung von Forstinvest GmbH & Co KG möglich.
5.3Der Investor ist sich bewusst, dass es sich bei Erwerb oder Pacht der Grundstücke und der damit verbundenen Aufforstung um eine unternehmerische Initiative handelt, die im ungünstigsten Fall mit Risiken bis hin zum möglichen Totalverlust der Investition behaftet ist.
6.Auskunftspflicht, Haftung, Gerichtsstand, Änderungen
6.1Die Forstinvest GmbH & Co KG erstellt jährlich einen Tätigkeits- bzw. Zustandbericht bezüglich der betreuten Forstfläche.
6.2
Für den Erwerb des Grundstücks mit Grundbruch-Eintragung stellt der Käufer eine Kopie seines gültigen Reisepasses oder Ausweises zur Verfügung und erteilt dem Verkäufer auf Verlangen eine Vollmacht für den Kauf des Grundstücks in Paraguay.
6.3Die Forstinvest GmbH & Co KG haftet nicht für Schäden, die aus höherer Gewalt oder kriminellen Vorgängen resultieren. Eventuelle Schadensansprüche beschränken sich auf Schäden, die die Forstinvest GmbH & Co KG absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
6.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Forstinvest GmbH & Co KG.
6.5

Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.